Tarife:
Berg- und Schiführer
Tagessatz 2024 € 450 (unverbindliche Empfehlung zuzüglich allfälliger 20% Ust. und Spesen)
jede weitere Person plus 20 %, für mehrere Tage nach Vereinbarung
Für Touren mit Übernachtung werden je nach Aufwand zwei Tagessätze berechnet. Bei geringerem Aufwand besteht die Möglichkeit, auch halbe Tagessätze zu verrechnen.
Der Bergsportführer ist laut Gesetz verpflichtet, die Teilnehmerzahl den Schwierigkeiten der Tour und dem Können der Teilnehmer anzupassen. Der Einsatz eines zweiten Führers kann aus Sicherheitsgründen erforderlich sein, dieser erhält die gleiche Entlohnung.
Die Übernachtungsgebühren und die Verpflegung des Bergführers/Canyoningführers werden von den Teilnehmern getragen. Reisekosten (Bahn, Auto, Seilbahnen u. ä.) werden ebenfalls vom Gast getragen.
Benötigt der Bergsportführer für die An- und Abreise einen weiteren Tag, so hat er neben den Reisespesen noch Anspruch auf einen halben Tagessatz. Dauert die Reise mehr als 5 Stunden, so wird ein ganzer Tagessatz berechnet.
Wird eine Tour wegen Schlechtwetter oder aus anderen Gründen abgebrochen oder abgeändert, so hat der Bergführer das Recht, mindestens 50% des Tarifes oder den geltenden Tagessatz zu verrechnen.
Für genauere Informationen kontaktieren Sie uns bitte über das Anfrageformular!